Nicht der Bruttolohn: Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich erst nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen — es steht im Steuerbescheid.
Durchschnittssteuersatz
—
Gesamtbelastung geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.
Grenzsteuersatz
Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro.
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