Veranlagung
Veranlagungszeitraum

Nicht der Bruttolohn: Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich erst nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen — es steht im Steuerbescheid.

Kirchensteuer
Einkommensteuer
—
Solidaritätszuschlag
—
Gesamtbelastung
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Bleibt vom Einkommen
—

Durchschnittssteuersatz

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Gesamtbelastung geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.

Grenzsteuersatz

—

Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro.

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