Kurze Definitionen der Begriffe, die in Bescheiden, Rechnungen und Formularen vorkommen — je
mit der Fundstelle im Gesetz.
Vorsteuer § 15 UStG
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Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf bezahlt hat. Sie ist für das Unternehmen kein Kostenfaktor, sondern ein Anspruch gegen das Finanzamt — dieselbe Steuer heißt beim Verkäufer Umsatzsteuer und beim Käufer Vorsteuer.
Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 UStG
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Das Recht, die gezahlte Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Voraussetzung ist eine Rechnung mit allen Pflichtangaben; fehlt eine davon, kann das Finanzamt den Abzug versagen, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.
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Bemessungsgrundlage § 10 UStG
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Der Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird — das Entgelt ohne Umsatzsteuer, also der Nettobetrag. Rabatte und Skonti mindern sie, durchlaufende Posten gehören nicht hinein.
Regelsteuersatz § 12 Abs. 1 UStG
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Der Steuersatz, der gilt, wenn keine Ausnahme greift. In Deutschland sind das 19 %. Jede Abweichung nach unten muss im Gesetz ausdrücklich benannt sein.
Ermäßigter Steuersatz § 12 Abs. 2 UStG
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Ein niedrigerer Satz für abschließend aufgezählte Umsätze — Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr und weitere. Die Liste in der Anlage 2 zum Gesetz entscheidet, nicht die Einschätzung, was lebensnotwendig ist.
Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG
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Ein Steuersatz von 0 %, nicht zu verwechseln mit einer Steuerbefreiung: Beim Nullsteuersatz bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, bei einer Befreiung nach § 4 UStG entfällt er meist. Bekanntestes Beispiel ist die Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude.
Steuerbefreiung § 4 UStG
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Umsätze, auf die keine Umsatzsteuer entfällt — etwa ärztliche Leistungen, Vermietung von Wohnraum oder Finanzdienstleistungen. Der Preis dieser Befreiung ist in der Regel der Verlust des Vorsteuerabzugs für die damit zusammenhängenden Eingangsleistungen.
Reverse-Charge § 13b UStG
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Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Nicht der leistende Unternehmer schuldet die Steuer, sondern der Empfänger. Die Rechnung wird ohne Steuer ausgestellt und trägt stattdessen einen Hinweis darauf. Häufig bei Leistungen aus dem Ausland und bei Bauleistungen.
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Innergemeinschaftliche Lieferung § 6a UStG
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Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat. Sie ist steuerfrei, verlangt aber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers, einen Belegnachweis und die Meldung in der Zusammenfassenden Meldung.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer § 27a UStG
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Eine eigene Nummer für den EU-Warenverkehr, erkennbar am Länderkürzel — in Deutschland „DE" und neun Ziffern. Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer und wird kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
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One-Stop-Shop (OSS) § 18j UStG
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Verfahren, mit dem sich Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten zentral beim Bundeszentralamt für Steuern melden lassen, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen. Gemeldet wird vierteljährlich.
Umsatzsteuer-Voranmeldung § 18 Abs. 1 UStG
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Die unterjährige Meldung der eigenen Umsatzsteuer an das Finanzamt, monatlich oder vierteljährlich. Sie ist zugleich Anmeldung und Selbstberechnung: Der angemeldete Betrag ist am selben Tag fällig, an dem die Meldung abzugeben ist.
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Dauerfristverlängerung §§ 46, 47 UStDV
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Ein Monat mehr Zeit für Voranmeldung und Zahlung, auf Antrag. Monatszahler bekommen sie nur gegen eine Sondervorauszahlung, die im Dezember wieder angerechnet wird.
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Sollversteuerung § 16 Abs. 1 UStG
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Der Regelfall: Die Steuer entsteht, sobald die Leistung ausgeführt ist — unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Bei langen Zahlungszielen wird die Steuer damit vorfinanziert.
Istversteuerung § 20 UStG
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Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Die Steuer entsteht erst mit der Zahlung. Sie muss beim Finanzamt beantragt werden und steht nur bestimmten Unternehmen offen, etwa unterhalb einer Umsatzgrenze oder bei Freiberuflern.
Kleinbetragsrechnung § 33 UStDV
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Rechnung über einen kleinen Gesamtbetrag, für die weniger Pflichtangaben gelten: Empfänger, fortlaufende Nummer und getrennter Steuerausweis dürfen fehlen, Steuersatz und Bruttobetrag genügen.
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Unrichtiger Steuerausweis § 14c UStG
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Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweist, ohne sie zu schulden, muss sie trotzdem abführen. Für Kleinunternehmer ist das die teuerste Falle des Umsatzsteuerrechts — der Kunde zieht die Vorsteuer, der Aussteller zahlt.
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